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Klausel

Eine Klausel im Sinne der Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB) stellt eine abweichende Veränderung von den Standard-Leistungen dar. So kann eine Absicherung bei Fahrraddiebstahl (PK 7110 (22)) in die eigene Hausrat-Police zu integrieren.

Klauseln können jedoch auch begrenzend wirken. So werden in manchen Versicherungsverträgen Gegenstände von besonderem Wert aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen (PK 7210 (22)). Ferner lassen sich auch Arbeitsgeräte (PK 7211 (22)) aus dem Leistungsumfang streichen, wenn dies gewünscht wird.

Welche Klausel in den einzelnen Tarifen letztlich Verwendung findet, hängt immer vom jeweiligen Versicherer ab. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, einen Vergleich der Hausratversicherung vorzunehmen.

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