Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine Bundesbehörde des Bundesministeriums für Gesundheit. Das oberste Ziel des BfArM ist die Erhöhung der Arzneimittelsicherheit und damit der Patientensicherheit. Die Bandbreite der Mitarbeiter reicht von Ärzten und Apothekern über Chemiker und Biologen bis hin zu Juristen, Ingenieuren und Verwaltungsmitarbeitern. Der Sitz der Behörde ist Bonn.
Aufgaben des BfArM
- Arzneimittelzulassung
- Überwachung der Arzneimittelsicherheit
- Medizinprodukte
- Bundesopiumstelle
- Forschung
Arzneimittelzulassung
Eine Hauptaufgabe des BfArM ist die Zulassung von Fertigarzneimitteln. Dies geschieht auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes. Geprüft werden sowohl die Wirksamkeit als auch die Unbedenklichkeit und Qualität von Medikamenten.
Überwachung der Arzneimittelsicherheit
Nicht immer können alle Nebenwirkungen neuer Arzneimittel in klinischen Studien erkannt werden. Sollte es zu unerwünschten Wirkungen neu zugelassener Medikamente kommen, sammelt das BfArM relevante Informationen und trifft entsprechende Maßnahmen, um die Patienten zu schützen. Diese Überwachung der Sicherheit eines Arzneimittels nennt man Pharmakovigilanz.
Medizinprodukte
Was Medizinprodukte betrifft, gehören die Erfassung, die Auswertung und die Bewertung der Risiken zu den Aufgaben der Behörde. Auch die daraus folgenden Maßnahmen koordiniert das BfArM.
Bundesopiumstelle
Die Bundesopiumstelle gehört ebenfalls zum BfArM. Sie ist befugt, Betäubungsmittel und Stoffe zur Herstellung von Betäubungsmitteln legal auf den Markt zu bringen. Dabei überwacht sie die Herstellung, den Anbau und den Handel der Produkte.
Forschung
Auch die Forschung zählt zum Aufgabenbereich des BfArM. Diese soll ein international anerkanntes Niveau haben und wettbewerbsfähig sein. Der Forschungsschwerpunkt liegt bei Themen, die im Zusammenhang mit der Zulassung von Arzneimitteln und der Verbesserung der Arzneimittelsicherheit stehen.
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