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Gibt es eine Beitragsrückerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Einige Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung an – auch als Beitragsrückgewähr bezeichnet. Wenn die Versicherten der entsprechenden gesetzlichen Krankenversicherung daran teilnehmen und ein Jahr lang keine Leistungen beanspruchen, erhalten sie einen Teil ihrer Beiträge zurück. Vorsorgeuntersuchungen wie etwa eine Zahn- oder Krebsvorsorge oder Schutzimpfungen gehören nicht dazu und können regulär wahrgenommen werden.

Die Laufzeit des Wahltarifs beträgt mindestens ein Jahr.

Auch familienversicherte Angehörige müssen oft leistungsfrei bleiben

Bei einigen Kassen dürfen auch die familienversicherten Angehörigen über 18 Jahren keine Leistungen beanspruchen, damit die Prämie ausgezahlt wird.

Rückerstattung in Höhe von bis zu einem Monatsbeitrag

Sollte der Versicherte in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben, kann er als Beitragsrückerstattung oft maximal einen Monatsbeitrag zurückerhalten. Wie hoch die Erstattung genau ausfällt, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.

Dabei gibt es allerdings eine gesetzliche Obergrenze: Maximal darf ein Betrag von 600 Euro zurückgezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt in der Regel im Laufe des folgenden Jahres.

Vorteil: kein finanzielles Risiko

Der Vorteil eines Wahltarifs mit Beitragsrückerstattung ist, dass er – im Gegensatz zum Wahltarif mit Selbstbehalt – kein finanzielles Risiko birgt. Wer doch einmal eine ärztliche oder stationäre Behandlung benötigt, erhält diese ohne Einschränkungen und Selbstbeteiligung. In diesem Fall entfällt lediglich die Beitragsrückerstattung.

Wer stattdessen einen Tarif mit Selbstbehalt abgeschlossen hat, muss einen Teil der Kosten bis zu einer festgelegten Höchstgrenze stets selbst zahlen. Dafür zahlt ihm die Krankenkasse bei einem Tarif mit Selbstbehalt eine Prämie von bis zu 20 Prozent des Jahresbeitrags (maximal 600 Euro). Da bei einer Krankheit oder einem Unfall ein Teil der Behandlungskosten selbst getragen werden muss, ist diese Variante jedoch risikoreicher als ein Wahltarif mit Beitragsrückerstattung.

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