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Das gilt beim Immobilienkauf über einen Makler

Während Mieter in Deutschland aufgrund des seit Juni 2015 geltenden Bestellerprinzipes meist keine Gebühren mehr zahlen müssen, wenn sie das Vermittlungsangebot eines Maklers annehmen, greift dies beim Kauf von Immobilien noch nicht: Kauft ein Verbraucher eine Immobilie, die durch einen Makler vermittelt wurde, wird in der Regel die sogenannte Courtage oder Maklerprovision fällig.

Laut Gesetz darf ein Immobilienmakler die Zahlung einer Provision fordern, wenn zuvor ein wirksamer Maklervertrag geschlossen wurde und der Vermittler nachweislich seiner Tätigkeit – dem Vermitteln von Immobilien – nachgekommen ist. Zudem kann die Zahlung der Gebühr nur verlangt werden, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen wurde und die Vermittlungstätigkeit des Maklers ursächlich hierfür war. Wird eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, darf der Makler vom Käufer oder Verkäufer keine Provision verlangen.

Beim Kauf von Immobilien ist nicht gesetzlich geregelt, wer die fällige Vermittlungsgebühr zahlt: Entweder muss die gesamte Gebühr vom Verkäufer oder Käufer getragen werden oder beide Parteien einigen sich auf eine je anteilige Zahlung der Provision. Die Höhe der Maklercourtage, die nach dem Kauf einer Immobilie auf den Verbraucher zukommt, bemisst sich nach dem Kaufpreis des Objekts: Es können für einen Immobilienkauf über einen Vermittler zwischen 3,57 und 7,14 Prozent Provision inklusive Mehrwertsteuer fällig werden. Grundsätzlich gibt es bezüglich der Höhe der fälligen Maklerprovision beim Verkauf einer Immobilie keine gesetzliche Grundlage, Käufer und Verkäufer können sich jedoch an den marktüblichen Regelungen in ihrem Bundesland orientieren oder auch einen Pauschalbetrag vereinbaren.

Die Kosten für den Makler können in der Regel nicht über die Baufinanzierung beglichen werden, sondern werden als sogenannte Kaufnebenkosten mit Eigenkapital bezahlt. Aus diesem Grund muss die Höhe der fälligen Maklerprovision bereits in der Planung der Baufinanzierung berücksichtigt und vom verfügbaren Eigenkapital abgezogen werden.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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