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Baufinanzierung für Selbständige

Wenn es um die Vergabe von Baufinanzierungen oder normalen Ratenkrediten geht, stoßen Selbständige und Freiberufler bei Banken leider nach wie vor schnell an ihre Grenzen. Grundsätzlich setzen die meisten Institute voraus, dass der potentielle Kreditnehmer der selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit seit mindestens drei Jahren nachgeht. Verbraucher, die sich erst seit einem kürzeren Zeitraum selbständig sind, müssen die Baufinanzierung meist gemeinsam mit einem zweiten Verbraucher aufnehmen, der sich in einem Angestelltenverhältnis befindet.

Wenn es um die Vergabe einer Baufinanzierung geht, erfüllen Verbraucher, die ihr Einkommen über eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit verdienen, aus Sicht der Bank ein entscheidendes Kriterium bei der Vergabe einer Baufinanzierung nicht: Das regelmäßige und geregelte sichere Einkommen. Anders als ein Angestellter oder Arbeiter kann ein selbständiger Darlehensnehmer der Bank nicht garantieren, dass er während eines längeren Zeitraumes ein gleichbleibendes Einkommen hat, das ausreicht, um die anfallenden Tilgungsraten zu begleichen.

Aus diesem Grund ist auch die Kreditprüfung vor der Ausgabe der Baufinanzierung für die Bank deutlich aufwändiger und komplizierter, was für den selbständigen Antragssteller oftmals eine weitere Hürde darstellt: Während Arbeiter und Angestellte der Bank in der Regel lediglich einige Lohn- oder Gehaltsabrechnungen zum Nachweis ihres Einkommens einreichen müssen, gestaltet sich diese Prüfung bei Selbständigen und Freiberuflern indes deutlich komplexer. Je nach Bank sind diese Darlehensnehmer aufgefordert, gemeinsam mit dem Baufinanzierungs-Antrag eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung sowie Jahresabschlüsse der vergangenen drei Jahre einzureichen – je nach Einkommensart werden hierfür die Bilanz, Einkommenssteuerbescheide oder Gewinn- und Verlustrechnungen verlangt Im Gegensatz zu Angestellten, die regelmäßig monatlich eine aktuelle Abrechnung erhalten, werden die Jahresabschlüsse für Selbständige meist zeitverzögert erstellt.

Mit Hilfe dieser Unterlagen erstellt die Bank bei der Kreditprüfung einen Durchschnittswert, der als mittleres Einkommen des Selbständigen für die Baufinanzierung angesetzt wird. Häufig wird zudem ein Sicherheitsabschlag in Höhe von ungefähr 30 Prozent angesetzt, um Schwankungen abzufedern.. Durch den Sicherheitsabschlag hat die Bank eine höhere Sicherheit, dass der selbständige Kreditnehmer die fällige Rate, die aus dieser Berechnung ermittelt wird, auch langfristig begleichen kann.

Da das Einkommen bei selbständigen und freiberuflichen Kreditnehmern größeren Schwankungen unterliegt als bei Arbeitern und Angestellten, sollte bei der Wahl der passenden Baufinanzierung auf ein Angebot mit flexiblem Tilgungsmöglichkeiten geachtet werden. Finanzierungsangebote, die die Möglichkeit zu kostenlosen Sondertilgungen ermöglichen, sind daher insbesondere für diese Darlehensnehmer interessant. Kommt es während der Baufinanzierungs-Laufzeit zu unerwartet hohen Einkünften können diese in eine Zusatztilgung investiert werden.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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