Makler
Die Hauptaufgabe eines Maklers – unabhängig in welchem Bereich er tätig ist – ist die Vermittlung von Produkten und Objekten zwischen einem Anbieter und einem Interessenten. Bekannte Einsatzbereiche für Makler sind der Versicherungsbereich, Kreditgeschäfte, die Börse oder die Vermittlung von Immobilien.
Die Höhe der sogenannten Maklercourtage oder Provision richtet sich dabei üblicherweise nach dem Kauf- oder Mietpreis des vermittelten Objekts oder Produkts. Bei der Vermittlung von Mietwohnungen über einen Makler ist die Höhe der Courtage auf zwei Monatsmieten (zzgl. Mehrwertsteuer) begrenzt (vgl. § 3 WoVermRG). Seit Juni 2015 gilt für die Provision von Immobilienmaklern im Vermietungsbereich das sogenannte Bestellerprinzip: Derjenige, der den Makler mit der Suche oder Vermittlung einer Vermietungsimmobilie beauftragt, muss für die entstehende Courtage des Maklers aufkommen.
Beim Verkauf einer Immobilie hingegen ist die Courtage nicht so eindeutig geregelt. In der Regel liegt die Provision bei einem Wert zwischen drei und sechs Prozent des Kaufpreises. Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent beträgt die Maklerprovision dann meist zwischen 3,57 und 7,14 Prozent. Es ist möglich, dass sich Verkäufer und Käufer einer Immobilie die Maklerprovision teilen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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