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Grundbuch

Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das im Grundbuchamt beim Amtsgericht des jeweiligen Bezirks geführt wird. Im Grundbuch sind die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks dargelegt und es gibt Auskunft darüber, wer Eigentümer eines Grundstücks ist. Darüber hinaus wird dort auch vermerkt, welche Belastungen und Beschränkungen auf einem Grundstück ruhen.  Einsicht in das Grundbuch nehmen können alle jene, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Als berechtigtes Interesse gilt etwa ein belegtes Kaufinteresse. In einigen deutschen Bundesländern besteht zudem die Möglichkeit, im Internet Einsicht in das Grundbuch zu nehmen. Die Einsichtnahme auf elektronischem Wege ist kostenpflichtig und an bestimmte Zulassungskriterien geknüpft.

Die im Grundbuch eingetragenen Hypotheken und Grundschulden werden unter dem Überbegriff Grundpfandrechte zusammengefasst. Zusammen mit der Eintragung ins Grundbuch erhält der Gläubiger – beispielsweise die kreditgebende Bank – einen bestimmten Rang im Grundbuch. Kann der Kreditnehmer den Immobilienkredit nicht mehr bedienen und auch seine sonstigen Forderungen nicht mehr bezahlen, wird die Immobilie meist zwangsversteigert. Die Gläubiger werden dann mit dem Erlös aus der Versteigerung bedient. Der Rang im Grundbuch gibt an, in welcher Reihenfolge die Gläubiger in einem solchen Fall bedient werden.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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