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Wie hoch können Sondertilgungen bei der Baufinanzierung sein?

Über eine Sondertilgung, also eine Zahlung, die zusätzlich zur eigentlich vereinbarten Tilgungsleistung durch die regelmäßigen Monatsraten geleistet wird, kann ein Darlehensnehmer die Kosten seiner Baufinanzierung deutlich senken: Diese außerplanmäßige Rückzahlung führt dazu, dass sowohl die Restschuld, als auch die Gesamtlaufzeit sinken. Die monatliche Annuitätsrate bleibt gleich, jedoch erhöht sich der Tilgungsanteil innerhalb dieser Rate durch diese geleistete Sondertilgung. In der Summe reduzieren sich die fälligen Gesamtkosten der Immobilienfinanzierung durch eine Sondertilgung daher meist deutlich, da das Objekt schneller entschuldet ist.

Gesetzlich hat der Darlehensnehmer jedoch kein Recht dazu, über die vereinbarten Monatsraten hinaus eine Sondertilgung an die Bank zu leisten. Diese Option muss in der Regel bei Beantragung des Darlehens vereinbart werden und sollte zudem schriftlich im Darlehensvertrag festgehalten sein. Nur wenige Banken ermöglichen es ihren Kunden, während der vereinbarten Laufzeit Sondertilgungen in unbegrenzter Höhe vorzunehmen. Üblicherweise sind außerplanmäßige Zahlungen in Höhe von fünf bis zehn Prozent pro Jahr möglich. Somit könnte der Bankkunde mit einer einmaligen Zahlung einen höheren Betrag an die Bank zurückzahlen, als in der eigentlichen jährlichen Tilgung vorgesehen war und sein Objekt schneller entschulden. Zum Ablauftermin der Sollzinsbindungkönnen Kreditnehmer Sondertilgungen in unbegrenzter Höhe vornehmen.

Anders verhält es sich indes bei der Finanzierung des Immobilienerwerbes über ein Bauspardarlehen. Hier haben Bauherren und Immobilienkäufer in der Regel die Möglichkeit, jederzeit Sondertilgungen vorzunehmen und auf diese Weise sowohl die Laufzeit, als auch die Gesamtkosten zu reduzieren.

Ein Großteil der deutschen Kreditinstitute bietet eine Sondertilgungsoption mittlerweile kostenfrei an, einige Institute verlangen allerdings für dieses Recht einen Zinsaufschlag zwischen 0,05 und 0,1 Prozent. In diesem Fall sollte der Kreditnehmer sich im Vorfeld gut überlegen, ob er während der Laufzeit überhaupt in der Lage sein wird, tatsächlich eine Sondertilgung vorzunehmen. Ist es dem Verbraucher nicht möglich, die prozentuale Sondertilgung in einem Jahr vorzunehmen, kann das Recht zudem in der Regel nicht auf das Folgejahr übertragen werden.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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