DSA Beschwerdemanagement
Wir bieten Nutzern hiermit die gesetzliche Möglichkeit gemäß Art. 20 des Gesetzes über digitale Dienste („Digital Services Act“), sich an ein zentrales Beschwerdemanagement bei CHECK24 zu wenden. Bis sechs Monate nach der von uns getroffenen Entscheidung, können betroffene Nutzer Beschwerde gegen diese einreichen.
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