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    Abgeltungssteuer

    Die Abgeltungssteuer – früher Kapitalertragssteuer – ist eine Steuer auf Kapitalerträge. Sie beträgt in Deutschland einheitlich 25 Prozent und fällt auf Zinsen von Festgeld- & Tagesgeldkonten genauso an wie auf Kursgewinne von Fonds und Aktien. Mit einem  Freistellungsauftrag bleibt ein Freibetrag, der als Sparerpauschbetrag bezeichnet wird, in Höhe von bis zu 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro pro Jahr für verheiratete Paare steuerfrei. 

    Die Bank leitet die fällige Abgeltungssteuer normalerweise automatisch an das Finanzamt weiter. Ist ein Freistellungsauftrag eingereicht, führt die Bank die Abgeltungssteuer erst dann ans Finanzamt ab, wenn die Erträge den Sparerpauschbetrag überschreiten. Auf die Abgeltungssteuer fallen in Deutschland 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag an. Inklusive Solidaritätszuschlag ergibt sich somit ein Steuersatz von 26,38 Prozent. Ist eine Person kirchensteuerpflichtig, fällt diese Steuer ebenfalls auf die Abgeltungssteuer an, wodurch sich insgesamt – je nach Bundesland – ein höherer Steuersatz ergibt.

    Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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