Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:
Veränderte Rechtslage
A A A

Girokarte und Kreditkarte nach Diebstahl oder Verlust: Kostenlose Ersatzkarte?

München, 19.04.2024 | 06:55 | amo

Haben Sie Ihre Giro- oder Kreditkarte verloren oder wurde sie gestohlen? Dann benötigen Sie schnellstmöglich eine Ersatzkarte, um weiterhin bargeldlos bezahlen zu können. Doch anders als noch vor ein paar Jahren beschlossen, dürfen Banken für diese neue Karte ein Entgelt verlangen. Das alte BGH-Urteil, das besagte, dass Banken eine Ersatzkarte kostenlos zur Verfügung stellen müssen, gilt somit nicht mehr.

Frau hält Ersatzkarte in der Hand.
Banken dürfen ein Entgelt für eine Ersatzkarte verlangen. (Getty Images,VioletaStoimenova)

Neue Rechtslage

Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Jahr 2021 dürfen Banken für den Ersatz einer verlorenen, gestohlenen oder missbräuchlich verwendeten Karte grundsätzlich Gebühren verlangen. Dies gilt jedoch nur für die tatsächlichen Kosten, die mit dem Ersatz der Karte verbunden sind. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für die Herstellung der neuen Karte, den Versand und die Bearbeitung des Antrags. Nicht erlaubt sind hingegen allgemeine Verwaltungskosten oder Gewinnmargen der Bank. Die Kosten für eine Ersatzkarte setzen Banken unterschiedlich hoch an. In der Regel belaufen sie sich aber zwischen zehn und 15 Euro. Manche Banken verlangen keine Gebühr für eine Ersatzkarte. Wieder andere bieten ihren Kunden bei Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte sogar ein kostenloses Notfallpaket an. Durch dieses erhält der Kunde innerhalb 24 Stunden eine neue Karte und wird mit einem Notfallbargeld versorgt.

Unklarheiten bei Beschädigung der Karte

Ob Banken auch in anderen Fällen, etwa bei einem Austausch der Karte aufgrund einer Beschädigung, Gebühren verlangen dürfen, ist noch nicht abschließend geklärt. In einem älteren Urteil aus dem Jahr 2015 hatte der BGH entschieden, dass für den Ersatz einer verlorenen oder gestohlenen Karte keine Gebühren verlangt werden dürfen. Dieses Urteil gilt jedoch seit dem aktuellen Urteil nicht mehr.
 

Was tun bei Verlust oder Diebstahl der Karte?

Bei Verlust oder Diebstahl der Karte sollten Sie diese umgehend sperren lassen. Dies ist für Sie kostenlos. Sie können dies rund um die Uhr unter der Rufnummer 116 116 tun. Sobald die Karte gesperrt ist, kann sie nicht mehr für unberechtigte Zahlungen verwendet werden.
Anschließend sollten Sie sich bei Ihrer Bank um eine Ersatzkarte bemühen. Die Bank wird Ihnen in der Regel die neue Karte innerhalb kurzer Zeit zuschicken.

So schützen Sie sich vor unnötigen Kosten:
 
  • Informieren Sie sich vorab über die Kosten für eine Ersatzkarte. Fragen Sie dazu Ihre Bank oder lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch.
  • Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Banken. So können Sie unter Umständen eine günstigere Alternative finden.
  • Widersprechen Sie unberechtigten Gebühren. Wenn Sie der Meinung sind, dass die von Ihrer Bank verlangten Gebühren zu hoch sind, können Sie Widerspruch einlegen.

Weitere Nachrichten

14.02.2024 Vorteile & Kosten: Was bieten goldene Kreditkarten?

In Deutschland gibt es eine Fülle an Kreditkarten-Angeboten. Eine besondere Kategorie bilden dabei goldene Kreditkarten. Was bedeutet "Gold" und sind diese Kreditkarten teurer als andere? Wir beantworten häufigste Fragen und geben Tipps, für wen sich diese Kreditkarten besonders lohnen und wer sie beantragen sollte. » mehr