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Kann der Umschuldungskredit auch bei einer anderen Bank abgeschlossen werden?

Wenn Sie einen oder mehrere Kredite umschulden wollen, können Sie das auch bei einer anderen Bank durchführen – das steht außer Frage. Zu diesem Schritt ist sogar anzuraten, da ein Vergleich der Konditionen häufig zeigt, dass die Zinsen bei anderen Kreditinstituten günstiger sind als bei dem eigenen. Das ist nicht nur bei Ratenkrediten der Fall, sondern vor allem auch bei Baufinanzierungen. Wenn Sie sich also auf die Suche nach einem Institut machen, das einen günstigen Umschuldungskredit offeriert, sollten Sie unbedingt auf die Höhe des effektiven Jahreszinses achten.

Gerade im Bereich der Baufinanzierung ist eine Ablösung der Restschuld über eine andere Bank sinnvoll. Denn hier erhalten Sie in der Regel einen besseren Zinssatz – und sparen so sehr viel Geld. Besonders bei hohen Kreditbeträgen mit langen Laufzeiten, wie es bei einer Immobilienfinanzierung der Fall ist, machen bereits kleinste Zinsunterschiede den Braten fett. Ein genauer und unvoreingenommener Vergleich der Konditionen ist daher unbedingt anzuraten. Selbst wenn Sie nur die besten Erfahrungen mit Ihrer Hausbank gemacht haben: Wenn Ihnen Ihr Geld lieb ist, sollten Sie die Umschuldung nur über das Institut Ihres Vertrauens laufen lassen, sofern es eines der günstigsten Zinsangebote bietet.

Das Gleiche gilt bei Ratenkrediten, Dispokrediten und anderen Finanzierungen: Den Umschuldungskredit sollten Sie bei dem Geldhaus aufnehmen, bei dem Sie den günstigsten Zinssatz erhalten. In der Regel können Sie einen Ratenkredit zum Zusammenfassen und Umschulden von Krediten nutzen – sie können frei verwendet werden, Vorgaben für die Nutzung gibt es demnach nicht. Es gibt aber auch Institute, die ein Darlehen nicht für diesen Zweck herausgeben. Wenn Sie den Umschuldungskredit über den Kreditrechner von CHECK24 suchen, finden Sie aber problemlos passende Angebote. Geben Sie dazu einfach den entsprechenden Verwendungszweck an. Bei einem Umschuldungsvorhaben ist es wichtig, den Zweck der Finanzierung anzugeben, da die Banken eine Ablösevollmacht benötigen. Durch diese ist das Finanzhaus berechtigt, die Verbindlichkeiten in Ihrem Namen abzulösen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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