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Ein Motorradkredit bietet Ihnen viele Vorteile. Unter anderem profitieren Sie häufig von attraktiven Konditionen, wie z.B. niedrigen Zinsen, da die Sicherheit bei einer Motorrad Finanzierung durch das Fahrzeug erhöht ist. Zu diesem Zweck fordern viele Kreditinstitute, dass der Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung II) hinterlegt wird. Denn mit der Übergabe des Briefes an den Kreditgeber und der Unterzeichnung einer Sicherungsübereignung, geht das Eigentum an dem Motorrad während der Laufzeit des Darlehens auf den Kreditgeber über. Durch die Eigentumsübertragung ist es der Bank möglich das Kraftfahrzeug zu verwerten, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind die Schuld zu begleichen. Nach vollständiger Rückzahlung der Schuld erhalten Sie den Fahrzeugbrief zurück und das Eigentum geht wieder auf Sie über.
Jedoch fordern nicht alle Banken eine Hinterlegung Ihres Kfz-Briefes. Da der attraktive Zinssatz allerdings nur für eine Verwendung im Kfz-Bereich gewährt wird, muss in diesem Fall die zweckgemäße Nutzung der Kreditsumme durch eine Kopie des Kaufbeleges nachgewiesen werden. Dabei ist es in der Regel notwendig diesen Nachweis innerhalb einer Frist von vier Wochen einzureichen. Auch sind die Vorschriften hierbei von Kreditinstitut zu Kreditinstitut verschieden. Wird die Kopie nicht innerhalb der Frist eingereicht, steigt meist der Zinssatz an. Dies ist der Fall, da die Sicherheit durch das Motorrad nicht gegeben ist, wenn Sie den Kredit anderweitig nutzen.
Vorteilhaft ist bei einem Motorradkredit auch, dass Sie häufig schon direkt beim Kfz-Händler von Preisnachlässen profitieren. Wenn Sie die vom Kreditgeber an Sie ausbezahlte Kreditsumme in Bar beim Händler leisten, ermöglichen Ihnen diese häufig den sogenannten Barzahler-Rabatt. Nicht selten übersteigt dieser sogar noch die für den Kredit anfallenden Zinsen, sodass sich durch die Motorradfinanzierung unter dem Strich sogar noch ein Plus für Sie ergibt.
Jedoch fordern nicht alle Banken eine Hinterlegung Ihres Kfz-Briefes. Da der attraktive Zinssatz allerdings nur für eine Verwendung im Kfz-Bereich gewährt wird, muss in diesem Fall die zweckgemäße Nutzung der Kreditsumme durch eine Kopie des Kaufbeleges nachgewiesen werden. Dabei ist es in der Regel notwendig diesen Nachweis innerhalb einer Frist von vier Wochen einzureichen. Auch sind die Vorschriften hierbei von Kreditinstitut zu Kreditinstitut verschieden. Wird die Kopie nicht innerhalb der Frist eingereicht, steigt meist der Zinssatz an. Dies ist der Fall, da die Sicherheit durch das Motorrad nicht gegeben ist, wenn Sie den Kredit anderweitig nutzen.
Vorteilhaft ist bei einem Motorradkredit auch, dass Sie häufig schon direkt beim Kfz-Händler von Preisnachlässen profitieren. Wenn Sie die vom Kreditgeber an Sie ausbezahlte Kreditsumme in Bar beim Händler leisten, ermöglichen Ihnen diese häufig den sogenannten Barzahler-Rabatt. Nicht selten übersteigt dieser sogar noch die für den Kredit anfallenden Zinsen, sodass sich durch die Motorradfinanzierung unter dem Strich sogar noch ein Plus für Sie ergibt.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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