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Zweckerklärung

Eine Zweckerklärung oder auch Zweckbestimmungserklärung findet häufig im Bereich der Baufinanzierung Anwendung. Diese Erklärung wird von den Kreditinstituten zusätzlich zur Grundschuld gefordert und dient dem Kreditinstitut als zusätzliche Absicherung gegen einen Zahlungsausfall. Es handelt sich um ein vertragliches Übereinkommen zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer. Dabei wird exakt festgehalten, welche Verbindlichkeiten durch die eingetragene Grundschuld abgesichert werden. In der Regel beinhaltet eine Zweckerklärung Regelungen zum Umfang der Haftung und zu den Rückgewährungsansprüchen.

Wenn für die Auszahlung eines Kredites die Eintragung eines Grundpfandrechts erforderlich ist, muss generell ein Notar hinzugezogen werden. Und auch bei der Unterzeichnung einer Zweckerklärung ist der Notar hilfreich, da er über die Risiken informieren kann. Dies ist sinnvoll, da die Erklärung häufig sehr umfangreich ist und nicht für jeden Kreditnehmer gleich.

Wenn sich die Grundschuldhaftung nur auf einen bestimmten Kredit bezieht, dann handelt es sich um eine enge Zweckerklärung. Wenn sich die Erklärung jedoch auf mehrere Forderungen oder auch zukünftige Forderungen des Grundschuldgläubigeres bezieht, dann handelt es sich um eine weite Zweckerklärung.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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