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Wenn ein Kreditnehmer seine Schulden nicht begleichen kann, kommt er in Zahlungsverzug, sobald eine Mahnung eintrifft. Der Verzug beginnt mit der Zustellung der Mahnung. Um die Zustellung belegen zu können, versendet der Gläubiger diese häufig per Einschreiben mit Rückschein.
Falls jedoch eine bestimmte Zeit für die Bezahlung der Leistung festgelegt wurde, kommt der Schuldner auch ohne eine Mahnung in Zahlungsverzug. Dies geschieht bei ablaufender Frist. Dabei tritt der Verzug allerdings nur ein, wenn eigenes Verschulden vorliegt. Falls die Leistung in Folge eines anderen Umstandes ausbleibt, befindet sich der Kreditnehmer nicht in Zahlungsverzug.
Seit dem 1. Mai 2000 gilt ein neues Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen für den Kredit. Dabei gerät ein Schuldner automatisch in Zahlungsverzug, wenn er eine Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen begleicht. Es muss keine extra Mahnung gesendet werden.
Tritt der Zahlungsverzug ein, können Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden. Auch Portokosten für das Versenden der Mahnung können berechnet werden. Die Höhe der Verzugszinsen ist gesetzlich geregelt und beträgt bei Verbrauchergeschäften vier Prozent. Bei Handelsgeschäften betragen die Verzugszinsen sogar fünf Prozent.
Falls jedoch eine bestimmte Zeit für die Bezahlung der Leistung festgelegt wurde, kommt der Schuldner auch ohne eine Mahnung in Zahlungsverzug. Dies geschieht bei ablaufender Frist. Dabei tritt der Verzug allerdings nur ein, wenn eigenes Verschulden vorliegt. Falls die Leistung in Folge eines anderen Umstandes ausbleibt, befindet sich der Kreditnehmer nicht in Zahlungsverzug.
Seit dem 1. Mai 2000 gilt ein neues Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen für den Kredit. Dabei gerät ein Schuldner automatisch in Zahlungsverzug, wenn er eine Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen begleicht. Es muss keine extra Mahnung gesendet werden.
Tritt der Zahlungsverzug ein, können Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden. Auch Portokosten für das Versenden der Mahnung können berechnet werden. Die Höhe der Verzugszinsen ist gesetzlich geregelt und beträgt bei Verbrauchergeschäften vier Prozent. Bei Handelsgeschäften betragen die Verzugszinsen sogar fünf Prozent.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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