Ihre persönlichen Kreditexperten
089 - 24 24 11 24
Mo. - So. 8 - 20 Uhr

Werbungskosten

Unter bestimmten Voraussetzungen können beispielsweise die Darlehenszinsen für einen Kredit als Werbungskosten abgesetzt werden. Dies ist vor allem im Bereich der Immobilienfinanzierung möglich. Dabei können die Zinsen für den Kredit steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden. Dies ist der Fall, wenn die Immobilie gewerblich genutzt werden soll.

Wenn die Immobilie nach dem Kauf zur Vermietung genutzt wird, dienen die Aufwendungen für den Kredit dem Erwerb von Einnahmen. Wenn der Kredit diesem Zweck dient, kann er zum Teil als Werbungskosten abgesetzt werden. Absetzbar sind dabei nicht nur die anfallenden Zinsen, sondern auch vermietete Teile einer Immobilie. Auch Nebenkosten für Notar oder Reparaturen können als Werbungskosten abgesetzt werden. Ebenso ist es möglich, Aufwendungen zur Modernisierung abzusetzen.

Wenn eine Wohnung oder ein Haus vermietet wird, muss dies dem Finanzamt nachgewiesen werden. Besonders, wenn nur ein Teil der Immobilie vermietet und der andere Teil selbst bewohnt wird, empfiehlt es sich ein getrenntes Konto für die Mieteinnahmen einzurichten.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

Welche Art Kredit benötigen Sie?

Nettokreditbetrag
Laufzeit/Anzahl Raten
Verwendungszweck

Haben Sie Fragen?

Telefonische Beratung durch unsere Experten

089 - 24 24 11 24

Mo. bis So. 8:00 - 20:00 Uhr