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Vorvalutierungszuschlag

Ein Vorvalutierungszuschlag wird vom Kreditgeber veranschlagt, wenn das Darlehen bereits ausgezahlt wird, noch bevor die Eintragung ins Grundbuch erfolgt ist. In der Regel findet die Auszahlung des Kreditbetrages nicht gleichzeitig mit der Eintragung in das Grundbuch statt. Dies ist der Fall, da die Ämter oft mehr Zeit für die Eintragung benötigen als das Kreditinstitut, um die Kreditsumme zur Verfügung zu stellen.

Zudem würde kein Kreditnehmer eine Eintragung in das Grundbuch vornehmen ohne sicher zu gehen, dass der Betrag ausgezahlt wird. Die Kreditinstitute zahlen deshalb oft die Kreditsumme aus, bevor der Eintrag in das Grundbuch vorgenommen wird. Dabei handelt es sich um die sogenannte Vorvalutierung. Da das Risiko wegen der vorzeitigen Auszahlung für die Bank zunimmt, wird der Vorvalutierungszuschlag berechnet. Zudem nimmt der Aufwand für das Kreditinstitut durch die Vorvalutierung zu.

Jedoch sichert sich die Bank vor der Auszahlung des Kreditbetrages in der Regel zusätzlich ab, indem sie bei der Abwicklung des Kaufvertrages auf einen Treuhänder besteht. Dadurch kann das Kreditinstitut sicher gehen, dass die spätere Eintragung in das Grundbuch auch tatsächlich vorgenommen wird.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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