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Falls ein Kreditnehmer mit seinen Zahlungen in Rückstand gerät, kann die Bank Verzugszinsen berechnen. Bei einem Kredit werden die monatlichen Raten ebenso wie bei einer Rechnung mit Ablauf der Frist fällig. Dabei läuft bei einem Kredit die Zahlungsfrist mit dem Ausbleiben der monatlichen Rate ab. Geht die Rate nicht oder verspätet bei der Bank ein, muss der Schuldner mit Verzugszinsen rechnen.
Die Verzugszinsen werden ab Fälligkeit und bis zur Zahlung der Schulden berechnet. Die Höhe der Zinsen ist dabei in der Regel im Kreditvertrag festgehalten, oder erschließt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kreditinstituts. Jedoch ist die Maximalhöhe der Verzugszinsen gesetzlich geregelt und darf nicht überschritten werden. Die gesetzliche Höchstgrenze beträgt bei Privatpersonen vier Prozent.
Eine Begründung für die Berechnung von Verzugszinsen liegt in den finanziellen Verlusten, die sich für das Kreditinstitut ergeben, wenn die Zahlung später als vereinbart eintrifft. Neben den Verzugszinsen können auch Aufwandsentschädigungen, beispielsweise für Mahnschreiben oder Rechtsanwälte, in Rechnung gestellt werden.
Die Verzugszinsen werden ab Fälligkeit und bis zur Zahlung der Schulden berechnet. Die Höhe der Zinsen ist dabei in der Regel im Kreditvertrag festgehalten, oder erschließt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kreditinstituts. Jedoch ist die Maximalhöhe der Verzugszinsen gesetzlich geregelt und darf nicht überschritten werden. Die gesetzliche Höchstgrenze beträgt bei Privatpersonen vier Prozent.
Eine Begründung für die Berechnung von Verzugszinsen liegt in den finanziellen Verlusten, die sich für das Kreditinstitut ergeben, wenn die Zahlung später als vereinbart eintrifft. Neben den Verzugszinsen können auch Aufwandsentschädigungen, beispielsweise für Mahnschreiben oder Rechtsanwälte, in Rechnung gestellt werden.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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