Ihre persönlichen Kreditexperten
089 - 24 24 11 24
Mo. - So. 8 - 20 Uhr

Tilgungsverrechnung

Die Tilgungsverrechnung wird zwischen dem Kreditinstitut und dem Kreditnehmer vereinbart. Dabei handelt es sich um den Zeitpunkt, zu welchem die monatliche Tilgung mit der Restschuld verrechnet wird. Je nach Vereinbarung kann es sich um eine sofortige Tilgungsverrechnung bzw. taggenaue Tilgungsverrechnung handeln. Bei dieser Art der Tilgungsverrechnung findet eine direkte Verrechnung mit der Restschuld des Kredits statt, und zwar am selben Tag, an dem die Zahlung beim Kreditgeber eintrifft.

Jedoch gibt es auch andere Zeitpunkte für die Tilgungsverrechnung. Möglich ist dabei beispielsweise eine monatliche Verrechnung. Doch auch eine Tilgungsverrechnung jedes Vierteljahr oder auch nur jedes Halbjahr ist möglich. Ebenso kann eine jährliche Verrechnung vereinbart werden.

Die Tilgungsverrechnung beeinflusst die Berechnung der Zinsen. Erst wenn die getätigte Tilgung mit der Restschuld verrechnet wurde, nehmen die berechneten Zinsen entsprechend ab. Der Zeitpunkt der Tilgungsverrechnung ist demnach ein wichtiger Faktor für die Berechnung der Zinsen. Wobei eine sofortige Tilgungsverrechnung die Gesamtbelastung reduziert. Bei einem Annuitätendarlehen, wie beispielsweise bei einer Immobilienfinanzierung, wird immer eine Tilgungsverrechnung vorgenommen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

Welche Art Kredit benötigen Sie?

Nettokreditbetrag
Laufzeit/Anzahl Raten
Verwendungszweck

Haben Sie Fragen?

Telefonische Beratung durch unsere Experten

089 - 24 24 11 24

Mo. bis So. 8:00 - 20:00 Uhr