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Tilgungsaussetzung

Die Möglichkeit zur Tilgungsaussetzung kann im Kreditvertrag vereinbart werden. Dabei kann die Unterbrechung der Rückzahlung des Kredits einen oder mehrere Monate betragen. Während der Tilgungsaussetzung sind jedoch weiterhin die Kreditzinsen zu bezahlten. Lediglich die Kreditrückzahlung wird unterbrochen. Die Guthabenzinsen können bei einer Tilgungsaussetzung zum Teil von der Steuer befreit werden.

Eine Aussetzung der Tilgung bietet sich an, wenn kurzfristig größere Rechnungen beglichen werden müssen und es zu Zahlungsschwierigkeiten bei der Monatsrate kommen würde. Jedoch ist zu beachten, dass sich die Kreditlaufzeit durch eine Tilgungsaussetzung verlängert. Aus diesem Grund ist es ratsam eine Aussetzung der Tilgung über einen möglichst kurzen Zeitraum zu ziehen.

Im Bereich der Immobilienfinanzierung ist eine andere Variante der Tilgungsaussetzung üblich. Während der gesamten Laufzeit des Kredits findet dabei zwar eine Ratenzahlung statt, diese enthält jedoch nur die Zinsen. Die Tilgung wird in einer Gesamtsumme am Ende der Laufzeit geleistet. Um diese Summe am Laufzeitende aufbringen zu können, werden während der Laufzeit Maßnahmen zum Vermögensaufbau ergriffen. Dazu zählen beispielsweise eine kapitalbildende Lebensversicherung, ein Bausparvertrag oder eine Rentenversicherung.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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