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Teilbaugenehmigung

Eine Baugenehmigung kann in manchen Fällen auch nur für einen einzelnen Bauabschnitt erteilt werden. Durch eine solche Teilbaugenehmigung ist eine Beschleunigung des Bauprojekts möglich. Dies ist der Fall, da für den Baubeginn nicht bereits die vollständige Baugenehmigung vorliegen muss. Um mit dem Bauabschnitts zu beginnen, muss die Teilbaugenehmigung in schriftlicher Form vorliegen.

Eine Teilbaugenehmigung kann gestellt werden, wenn das Bauvorhaben insgesamt als Baurechtskonform bewertet wurde. Jedoch wird die Teilbaugenehmigung nur in sehr dringenden Fällen erteilt. Um die Genehmigung zu erhalten, muss zuvor ein schriftlicher Antrag gestellt worden sein.

Die Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Es ist ratsam sich im Vorfeld über die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zu erkundigen. In manchen Bundesländern kann es vorkommen, dass das gesamte Bauvorhaben, auch nach einer Teilbaugenehmigung noch abgelehnt werden kann. In diesem Fall, kann eine spätere Änderung des Bauplanes zusätzliche Kosten verursachen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert die endgültige Baugenehmigung abzuwarten.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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