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Taxkosten

Der Begriff Taxkosten bezeichnet die Schätzgebühren, die vom Darlehensnehmer für die Schätzung einer Immobilie im Rahmen der Erstellung eines Wertgutachtens zu tragen sind. In der Regel sind dabei die Taxkosten vom Beleihungswert abhängig und betragen etwa 0,2 bis 0,5 Prozent des Objektwerts. Der Auszahlungsbetrag wird deshalb um den jeweiligen Prozentsatz vermindert.

Die Erstellung eines Wertgutachtens ist erforderlich, wenn eine Immobilie als Sicherheit für einen Kredit dienen soll. Eine Immobilie gilt als sichere Geldanlage und wird deshalb zusätzlich zu den Einkommensnachweisen vom Kreditinstitut als Sicherheit für große Darlehen gefordert.
Dabei wird der Beleihungswert von einem unabhängigen Sachverständigen festgestellt. Wobei die örtliche Lage, die Marktverhältnisse und eventuelle Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Das Kreditinstitut nimmt den Beleihungswert, als Grundlage um den maximalen Kreditbetrag der genehmigt wird zu errechnen.

Das Wertgutachten auf dessen Grundlage auch die Taxkosten berechnet werden, nennt sich auch Taxe. Daraus ergibt sich auch die Bezeichnung für die Schätzgebühren, als Taxkosten.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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