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Sicherheiten

Um ihr eigenes Risiko möglichst gering zu halten, verlangen Banken bei der Vergabe von Krediten verschiedene Sicherheiten. Zu diesen zählt in erster Linie ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis, das durch die Gehaltsabrechnung belegt wird. Bei einem Ausfall der Raten kann die kreditgebende Bank den pfändbaren Teil des Gehaltes einziehen.

Weitere Sicherheiten erhalten die Banken durch Bürgschaften. Hier willigt ein Bürge ein, bei Zahlungsunfähigkeit oder auch Zahlungsunwilligkeit des Darlehensnehmers für dessen Verpflichtungen einzustehen. Im Privatkundenbereich zählen auch Versicherungen zu den Sicherheiten. Hierzu gehört natürlich vor allem die Restschuldversicherung. Aber auch Lebensversicherungen, Feuerversicherungen oder Kaskoversicherungen bei der Autofinanzierung fallen unter diesen Punkt.

Bei der Kfz-Finanzierung beansprucht das Kreditinstitut bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens den Fahrzeugbrief. Im Falle eines Ausfalls kann das Fahrzeug somit verpfändet werden. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Sicherungsübereignung. Auch bei Immobilienfinanzierungen wird eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen. Auf diese Weise erhält der Kreditgeber das Recht, bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners eine Zwangsversteigerung des Objektes anzuordnen. Erst nach der Abzahlung des Kredits wird das Grundbuch wieder umgeschrieben. Welche Sicherheiten das Kreditinstitut verlangt, ist jedoch bei jedem Kredit individuell verschieden und von vielen Faktoren wie Kreditsumme, Laufzeit und Höhe der Raten abhängig.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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