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Schuldübernahme

Die Schuldübernahme bezeichnet die Übertragung eines bestehenden Kredits von einem Darlehensnehmer auf einen anderen. Zur Schuldübernahme kommt es meistens dann, wenn der ursprüngliche Schuldner die Raten nicht weiter aufbringen kann, und sich seine Situation in naher Zukunft voraussichtlich auch nicht verbessern wird. So kann er beispielsweise durch Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit in finanzielle Schwierigkeiten geraten sein.

Um sich nicht noch weiter zu verschulden, bleibt dem Kreditnehmer in diesem Fall meist keine andere Wahl, als das finanzierte Objekt von einer dritten Person weiterfinanzieren zu lassen. Die Schuldübernahme setzt das Einverständnis aller Beteiligten voraus. Dazu gehören nicht nur der alte und der neue Schuldner, sondern auch der Gläubiger, bei dem es sich meist um ein Kreditinstitut handelt. Dieses sollte deshalb frühzeitig mit in die Entscheidung einbezogen werden.

Mit der Schuldübernahme übernimmt der neue Kreditnehmer alle Rechten und Pflichten des alten Schuldners. Vor der Schuldübernahme wird die Bonität des neuen Schuldners genauestens geprüft. So stellt das Kreditinstitut sicher, dass das Ausfallrisiko nicht noch weiter erhöht wird.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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