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Von einem Rücktritt vom Darlehensvertrag spricht man immer dann, wenn der Kreditgeber trotz vorheriger Zusage ein Darlehen verweigert. Da dies eigentlich gegen die vertraglich festgehaltenen Verpflichtungen verstößt, müssen dafür triftige Gründe vorliegen. So kann sich beispielsweise die finanzielle Situation des Kreditnehmers seit der Bewilligung des Kredits gravierend geändert haben. Dazu zählt unter anderem Arbeitsunfähigkeit oder ein Verlust des Arbeitsplatzes.
Die Banken können nun nicht mehr sicher sein, dass der Schuldner die monatlichen Raten tatsächlich aufbringen kann. Um ihr eigenes Risiko möglichst gering zu halten, lehnen sie den Kreditnehmer im Nachhinein ab.
Auch Falschangaben des Kreditnehmers können zu einem Rücktritt vom Darlehensvertrag durch den Kreditgeber führen. Hat dieser beispielsweise bei der Antragsstrecke falsche Auskünfte gegeben oder Informationen über bestehende Schulden an der Schufa vorbeigeschleust, so ist das Kreditinstitut berechtigt, das Darlehen im Nachhinein doch noch zu verweigern.
Für den Aufwand und die im Vorfeld entstandenen Kosten kann die Bank dem Kreditnehmer eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung in Rechnung stellen. Hierbei handelt es sich um eine nicht unerhebliche Entschädigungszahlung. Potenzielle Kreditnehmer sollten deshalb keinesfalls versuchen, durch falsche oder geschönte Angaben an ein günstigeres Darlehen zu kommen. Wer ein optimales Kreditangebot sucht, sollte am besten einen Kreditvergleich mit einem Kreditrechner durchführen und dort die Angebote der verschiedenen Kreditinstitute vergleichen.
Die Banken können nun nicht mehr sicher sein, dass der Schuldner die monatlichen Raten tatsächlich aufbringen kann. Um ihr eigenes Risiko möglichst gering zu halten, lehnen sie den Kreditnehmer im Nachhinein ab.
Auch Falschangaben des Kreditnehmers können zu einem Rücktritt vom Darlehensvertrag durch den Kreditgeber führen. Hat dieser beispielsweise bei der Antragsstrecke falsche Auskünfte gegeben oder Informationen über bestehende Schulden an der Schufa vorbeigeschleust, so ist das Kreditinstitut berechtigt, das Darlehen im Nachhinein doch noch zu verweigern.
Für den Aufwand und die im Vorfeld entstandenen Kosten kann die Bank dem Kreditnehmer eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung in Rechnung stellen. Hierbei handelt es sich um eine nicht unerhebliche Entschädigungszahlung. Potenzielle Kreditnehmer sollten deshalb keinesfalls versuchen, durch falsche oder geschönte Angaben an ein günstigeres Darlehen zu kommen. Wer ein optimales Kreditangebot sucht, sollte am besten einen Kreditvergleich mit einem Kreditrechner durchführen und dort die Angebote der verschiedenen Kreditinstitute vergleichen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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