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Wer sein neues Fahrzeug über einen Leasingvertrag finanziert, kann entweder einen Restwertvertrag oder einen Kilometervertrag abschließen. Beim Restwertvertrag wird zu Beginn des Leasingvertrages der voraussichtliche Restwert des Fahrzeugs am Ende der Vertragslaufzeit geschätzt. Diese Schätzung erfolgt durch einen anerkannten Sachverständigen, wie beispielsweise einem Mitarbeiter vom TÜV oder von der Dekra.
Es handelt sich also um einen fiktiv geschätzten Preis, zu dem das Neufahrzeug nach Auslaufen des Leasingvertrages auf dem Gebrauchtwagenmarkt verkauft werden kann. Bei der Schätzung des Restwertes orientieren sich die Sachverständigen an Fahrzeugmerkmalen wie Automarke, Modell und Ausstattung sowie selbstverständlich an der Länge der Leasinglaufzeit.
Der Leasingnehmer bürgt dafür, dass der Restwert nach Vertragsende tatsächlich erzielt werden kann. Wird dieser Preis beim Wiederverkauf nicht erreicht, so muss er für die Differenz aufkommen. Grund für einen solchen Wertverlust können beispielsweise Schäden am Auto wie Schrammen, Dellen oder ein allgemein schlechter Zustand sein. Übersteigt der Verkaufspreis des Leasingfahrzeuges dagegen den geschätzten Restwert, so erhält der Leasingnehmer 75 Prozent des erzielten Mehrerlöses. Vor Vertragsabschluss sollte er sich deshalb immer gründlich über die Wertstabilität des Neuwagens informieren.
Alternativ zum Restwertvertrag kann auch ein Kilometervertrag abgeschlossen werden. Hier wird im Vorfeld eine bestimmte Kilometerlaufleistung mit dem Leasingnehmer vereinbart. Dieser muss dem Leasinggeber einen finanziellen Ausgleich bezahlen, wenn er die festgelegte Kilometerzahl überschreitet. Eine beliebte Alternative zum Leasing ist die Finanzierung mit einem Autokredit.
Es handelt sich also um einen fiktiv geschätzten Preis, zu dem das Neufahrzeug nach Auslaufen des Leasingvertrages auf dem Gebrauchtwagenmarkt verkauft werden kann. Bei der Schätzung des Restwertes orientieren sich die Sachverständigen an Fahrzeugmerkmalen wie Automarke, Modell und Ausstattung sowie selbstverständlich an der Länge der Leasinglaufzeit.
Der Leasingnehmer bürgt dafür, dass der Restwert nach Vertragsende tatsächlich erzielt werden kann. Wird dieser Preis beim Wiederverkauf nicht erreicht, so muss er für die Differenz aufkommen. Grund für einen solchen Wertverlust können beispielsweise Schäden am Auto wie Schrammen, Dellen oder ein allgemein schlechter Zustand sein. Übersteigt der Verkaufspreis des Leasingfahrzeuges dagegen den geschätzten Restwert, so erhält der Leasingnehmer 75 Prozent des erzielten Mehrerlöses. Vor Vertragsabschluss sollte er sich deshalb immer gründlich über die Wertstabilität des Neuwagens informieren.
Alternativ zum Restwertvertrag kann auch ein Kilometervertrag abgeschlossen werden. Hier wird im Vorfeld eine bestimmte Kilometerlaufleistung mit dem Leasingnehmer vereinbart. Dieser muss dem Leasinggeber einen finanziellen Ausgleich bezahlen, wenn er die festgelegte Kilometerzahl überschreitet. Eine beliebte Alternative zum Leasing ist die Finanzierung mit einem Autokredit.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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