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Restwert

Der Begriff Restwert stammt aus dem Bereich der KfZ-Finanzierung beziehungsweise dem KfZ-Leasing. Er bezeichnet den voraussichtlich verbleibenden Wert des finanzierten Autos nach dem Auslaufen des Finanzierungsvertrags. Der Restwert wird vor Vertragsabschluss ermittelt. Es handelt sich hierbei um einen fiktiv geschätzten Preis, den das Fahrzeug nach Ablauf der Finanzierungszeit auf dem Gebrauchtwagenmarkt noch erbringen soll.

Der Restwert wird von Sachverständigen anhand von Fahrzeugmerkmalen wie Modell, Ausstattung und Automarke ermittelt. Natürlich spielt auch die geplante Finanzierungsdauer eine Rolle. Der Schuldner muss für den Erhalt dieses Restwertes bürgen. Vor der Autofinanzierung sollte er sich deshalb unbedingt über die Wertstabilität des Fahrzeugs informieren, welches finanziert werden soll.

Wird der Restwert zu niedrig angesetzt und das Fahrzeug für weniger Geld verkauft, so kann ihm die Differenz am Ende der Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt werden. Dies kann natürlich auch dann passieren, wenn das finanzierte Objekt mit Schäden oder in einem allgemein schlechten Zustand zurückgegeben wird. Wird beim Verkauf dagegen ein höherer Preis als der errechnete Restwert erzielt, so stehen dem Schuldner 75 Prozent des zusätzlichen Gewinns zu.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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