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Restschuldversicherung

Zur Absicherung eines Kredites kann unter anderem eine Restschuldversicherung dienen. Dabei übernimmt die Versicherung die weitere Tilgung der Schuld, wenn der Kreditnehmer wegen Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod diese nicht mehr aufbringen kann. Im Todesfalle wird die Schuld komplett von der Versicherung übernommen. Dadurch werden auch die Angehörigen des Kreditnehmers davor geschützt beim Tod des Kreditnehmers die ausstehenden Zahlungen leisten zu müssen.

Die Restschuldversicherung wird mit der monatlichen Rate bezahlt und gemeinsam mit dem Kredit abgeschlossen. Jedoch ist diese oft optional und muss nicht zu jedem Kredit hinzugenommen werden. Allerdings sind manche Kredite auch mit dem Abschluss einer Restschuldversicherung verbunden. Ist dies der Fall, dann findet diese bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses Berücksichtigung.

Der Versicherungsnehmer sollte bei Abschluss eines Kredites überprüfen, ob und in welchem Umfang eine Restschuldversicherung notwendig ist. Es müssen dabei nicht sämtliche Fälle abgesichert werden, sondern es besteht auch die Möglichkeit, einzelne Risiken anhand der Versicherung abzudecken.

 
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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