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Restkaufpreis

Beim Restkaufpreis handelt es sich um einen Begriff aus dem Leasing. Gemeint ist der Preis, zu welchem das Leasinggut nach Ablauf der Leasingdauer in das Eigentum des Leasingnehmers übernommen werden kann.

Beim Leasing wird in der Regel zu Beginn eine erhöhte Erstzahlung veranschlagt. Im Folgenden werden dann die Leasingraten monatlich berechnet. Am Ende bleibt der Restkaufpreis übrig. Zu diesem kann das Leasinggut übernommen werden, wenn dies im Vorfeld vertraglich vereinbart wurde.

Dabei kann der Restkaufpreis entweder in einer Summe abbezahlt, oder durch einen neuen Kredit finanziert werden. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Anschlussfinanzierung. Um den Restkaufpreis begleichen zu können, ist es ratsam, den Betrag über die gesamte Leasingdauer anzusparen. Auch eine hohe Erstzahlung kann den Restkaufpreis reduzieren. Der Restkaufpreis ist jedoch nicht mit dem Verkehrswert gleichzustellen. Dieser kann bei starker Abnutzung oder Schäden niedriger sein, als der Restkaufpreis. Ist jedoch der Verkehrswert höher als der Restkaufpreis, wird je nach Vereinbarung der Leasingnehmer am Mehrwert beteiligt.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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