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Rangstelle

Häufig sind auf eine einzelne Immobilie mehr als eine Grundschuld eingetragen. Wenn mehrere Einträge in das Grundbuch vorliegen, wird die Reihenfolge der Gläubiger durch die Rangstelle bestimmt. Falls der Schuldner zahlungsunfähig wird, haben nicht alle Gläubiger dieselben Rechte an den Grundstücken. Dabei ist die Rangstelle von Bedeutung. Wenn die Immobilie beispielsweise durch eine Zwangsversteigerung veräußert wird, um die Schulden zu begleichen, werden manche Gläubiger vorrangig bedient.

Der Gläubiger an erster Rangstelle erhält zuerst den geforderten Geldbetrag aus dem Erlös der Versteigerung. Nachrangig eingetragene Grundschulden werden auch später bedient. Dabei besteht, die Möglichkeit, dass Gläubiger, die sich beispielsweise erst an dritter oder vierter Rangestelle befinden, auf ihre Forderung verzichten müssen. Dies ist der Fall, da der Erlös aus der Versteigerung nicht ausreicht, um sämtliche Schulden zu bezahlen. Das Ausfallrisiko steigt demnach für den Kreditgeber, wenn die Rangstelle der Grundschuld hoch ist.

Wenn Vorlasten bestehen, wird das Kreditinstitut in der Regel aufgrund des höheren Risikos auch höhere Zinsen für den Kredit berechnen. Damit wirkt sich die Rangstelle auf die veranschlagten Zinsen für einen Kredit aus. Für eine erstrangige Grundschuld werden häufig günstigere Zinssätze angeboten.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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