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Die Rangbescheinigung wird auch Notarbestätigung, Ranggarantie oder Rangattest genannt. Die Rangbescheinigung spielt im Bereich der Baufinanzierung eine Rolle. Es handelt sich um eine kostenpflichtige und schriftliche Bestätigung eines Notars. Dabei versichert dieser dem Kreditinstitut, dass eine rangrichtige Eintragung in das Grundbuch vorgenommen werden kann.
Falls die Bank demnach den Kredit bewilligt, garantiert der Notar, dass die Eintragung der Grundschuld vorgenommen werden wird. Durch diese Eintragung in das Grundbuch hat das Kreditinstitut anschließend die Möglichkeit die Immobilie bei Zahlungsverzug pfänden zu lassen.
Grundsätzlich würde der Kreditnehmer eine Eintragung in das Grundbuch nicht vornehmen lassen, solange der Kreditbetrag nicht ausgezahlt wurde. Umgekehrt würde die Bank ein hohes Risiko eingehen, wenn sie den Kreditbetrag ohne Eintragung der Schuld in das Grundbuch oder Bestätigung, dass die Eintragung erfolgt ist, auszahlen würde. Nach der Ausstellung der Rangbescheinigung durch den Notar kann das Kreditinstitut den Kredit hingegen auszahlen, ohne die Eintragung in das Grundbuch abwarten zu müssen.
Falls die Bank demnach den Kredit bewilligt, garantiert der Notar, dass die Eintragung der Grundschuld vorgenommen werden wird. Durch diese Eintragung in das Grundbuch hat das Kreditinstitut anschließend die Möglichkeit die Immobilie bei Zahlungsverzug pfänden zu lassen.
Grundsätzlich würde der Kreditnehmer eine Eintragung in das Grundbuch nicht vornehmen lassen, solange der Kreditbetrag nicht ausgezahlt wurde. Umgekehrt würde die Bank ein hohes Risiko eingehen, wenn sie den Kreditbetrag ohne Eintragung der Schuld in das Grundbuch oder Bestätigung, dass die Eintragung erfolgt ist, auszahlen würde. Nach der Ausstellung der Rangbescheinigung durch den Notar kann das Kreditinstitut den Kredit hingegen auszahlen, ohne die Eintragung in das Grundbuch abwarten zu müssen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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