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Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus

Der Begriff öffentliche Förderung des Wohnungsbaus bezeichnet Fördermaßnahmen des Staates zum Beispiel in Form von Steuervergünstigungen, Zuschüssen oder günstigen Krediten sowie Bürgschaften. Dabei gibt es unterschiedliche Förderprogramme, sowohl vom Bund, als auch von den einzelnen Bundesländern, sowie zum Teil auch auf kommunaler Ebene. Zumeist sind solche Förderprogramme jedoch an Einkommensgrenzen gebunden. Nähere Informationen sind bei den zuständigen Förderstellen erhältlich.

Die öffentliche Förderung des Wohnungsbaus auf Bundesebene über nimmt zum Teil die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfW). Dabei werden von dieser werden beispielsweise Kredite zu günstigen Konditionen angeboten. Hierfür wird der Antrag für die öffentliche Förderung des Wohnungsbaus über ein Kreditinstitut gestellt.

Auf Ebene der Bundesländer unterscheiden sich die Möglichkeiten der öffentlichen Förderung des Wohnungsbaus hingegen. Und auch die zuständigen Stellen, an welche der Antrag zu richten ist unterscheiden sich innerhalb der verschiedenen Bundesländer. Ob eine Baufinanzierung durch eine öffentliche Förderung des Wohnungsbaus unterstützt wird und welche Stelle dafür zuständig ist, muss individuell ermittelt werden.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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