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Oberflächenwasserabgabe

Die Oberflächenwasserabgabe ist eine Gebühr, die viele Städte und Gemeinden von den Haus- und Grundstücksbesitzern erheben. Dabei ist die Höhe der Gebühr für das Oberflächenwasser abhängig von der Art der Bebauung und der Größe des jeweiligen Grundstücks. Die Oberflächenwasserabgabe ist nicht von der Grundsteuer abhängig und wird je nach Kommune zusätzlich berechnet.

Beim Oberflächenwasser handelt es sich um das Wasser aus Seen, Flüssen oder um noch nicht versickertes Regenwasser. Für die Entsorgung desselben wird die Oberflächenabwasserabgabe veranschlagt. Das Oberflächenwasser ist häufig mit gelösten Schad- und Schwebstoffen versetzt und muss deshalb erst aufbereitet werden, bevor es als Betriebs- oder Trinkwasser verwendet werden kann. Besonders nach langen Trockenperioden kann auch das Oberflächenwasser durch Schmutz auf Straßen und Dächern stark verunreinigt sein.

Bei der Erschließung eines Grundstücks spielt unter anderem das Oberflächenwasser eine Rolle, da für dessen Entsorgung vorgesorgt sein muss. Bei einer Baufinanzierung sollten die Kosten für die Erschließung eines Grundstücks bedacht werden.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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