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Im Kreditbereich und bei festverzinsten Wertpapieren steht der Nominalzins für die Gebühr, die ein Gläubiger dem Schuldner auf den Nennwert des für einen festgelegten Zeitraum geliehenen Geldbetrags in Rechnung stellt. Der Zinssatz wird in Prozent angegeben. Zur Fälligkeit zahlt der Kapitalnehmer den anfallenden Zinsbetrag an den Geldgeber. Die Höhe des Nominalzinses wird in der Regel vertraglich geregelt. Handelt es sich um einen Verbraucherkredit, muss der Nominalzinssatz nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Kreditvertrag aufgeführt werden.
Im Kreditbereich ist der Nominalzins auch als Sollzins bekannt. Der Kreditnehmer zahlt dem Kreditinstitut den Nominalzins für das Geld, dass ihm für seinen Finanzierungswunsch zur Verfügung gestellt wurde. Der Sollzins wird in den effektiven Jahreszins eingerechnet. Dieser umfasst neben dem Entgelt für den bereitgestellten Kredit auch andere Kosten wie Bearbeitungsgebühren und ist deshalb am besten zum Kreditvergleich geeignet. In den meisten Fällen sind die Zinsen bei Ratenkrediten über die Vertragslaufzeit festgeschrieben. Bei Immobilienkrediten kann eine Zinsbindungsdauer vereinbart werden. In seltenen Fällen kann der Nominalzins aber auch variabel sein und somit während der Vertragslaufzeit sinken oder steigen. Der Sollzins wird entweder bonitätsabhängig oder bonitätsunabhängig vergeben. Der Nominalzins kann gesenkt werden, wenn der Darlehensnehmer ein Disagio vereinbart. Dieses findet vor allem bei der Baufinanzierung Anwendung.
Bei Wertpapieren entspricht der Nominalzins dem sogenannten Kupon. Bei diesem handelt es sich um den Zinsschein, der die vereinbarte Zinshöhe der festverzinsten Anleihe angibt. Das Gegenteil des Nominalzinses ist der Realzins, der ermittelt, wie hoch die Verzinsung nach Abzug der Inflationsraten tatsächlich ist. Liegt der Realzins unter dem Nominalzinssatz, ist von einem Negativzins die Rede. Solche Kapitalanlagen sind nicht zu empfehlen.
Im Kreditbereich ist der Nominalzins auch als Sollzins bekannt. Der Kreditnehmer zahlt dem Kreditinstitut den Nominalzins für das Geld, dass ihm für seinen Finanzierungswunsch zur Verfügung gestellt wurde. Der Sollzins wird in den effektiven Jahreszins eingerechnet. Dieser umfasst neben dem Entgelt für den bereitgestellten Kredit auch andere Kosten wie Bearbeitungsgebühren und ist deshalb am besten zum Kreditvergleich geeignet. In den meisten Fällen sind die Zinsen bei Ratenkrediten über die Vertragslaufzeit festgeschrieben. Bei Immobilienkrediten kann eine Zinsbindungsdauer vereinbart werden. In seltenen Fällen kann der Nominalzins aber auch variabel sein und somit während der Vertragslaufzeit sinken oder steigen. Der Sollzins wird entweder bonitätsabhängig oder bonitätsunabhängig vergeben. Der Nominalzins kann gesenkt werden, wenn der Darlehensnehmer ein Disagio vereinbart. Dieses findet vor allem bei der Baufinanzierung Anwendung.
Bei Wertpapieren entspricht der Nominalzins dem sogenannten Kupon. Bei diesem handelt es sich um den Zinsschein, der die vereinbarte Zinshöhe der festverzinsten Anleihe angibt. Das Gegenteil des Nominalzinses ist der Realzins, der ermittelt, wie hoch die Verzinsung nach Abzug der Inflationsraten tatsächlich ist. Liegt der Realzins unter dem Nominalzinssatz, ist von einem Negativzins die Rede. Solche Kapitalanlagen sind nicht zu empfehlen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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