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Nominalbetrag

Der Nominalbetrag bezeichnet den Nennwert eines Kredits, einer Aktie oder den Nennbetrag von festverzinsten Wertpapieren sowie von Zahlungsmitteln. Bei Krediten handelt es sich um die eigentliche Summe, die ein Gläubiger bei einem Kreditinstitut beantragt. Bei Aktien ist der Nominalbetrag der Betragsanteil des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft (AG) - der Nennwert steht in der Urkunde. Wenn die Nominalbeträge aller ausgegebenen Aktien zusammengerechnet werden, ergibt sich daraus das Grundkapital der AG. Der Nennwert festverzinster Wertpapiere ist der zu verzinsende Schuldbetrag.

Wie hoch der Nennwert eines Kredits ist, richtet sich zum einen danach, wie viel Geld ein Verbraucher oder ein Unternehmen bei einem Kreditinstitut leihen möchte. Ein Konsumentenkredit kann einen Nennbetrag von bis zu 50.000 Euro haben. Das bedeutet aber nicht, dass die Bank dem Antragsteller die beantragte Summe gewährt. Die Bonität des Kunden entscheidet über den maximalen Kreditrahmen. Jedes Institut hat interne Richtlinien, die festlegen, welche Bonitätsanforderungen erfüllt werden müssen, um einen bestimmten Kreditbetrag zu erhalten. Reicht die Kreditwürdigkeit nicht aus, muss der Antragsteller einen geringeren Darlehensbetrag aufnehmen oder eine längere Laufzeit und damit niedrigere Raten vereinbaren. Das Gegenteil vom Nominalkreditbetrag ist der Gesamtkreditbetrag - hier sind die anfallenden Zinsen bereits eingerechnet.

Aktien dürfen keinen geringeren Nennwert als einen Euro haben. Dieser Wert ist gesetzlich geregelt. Das Bestreben eines Unternehmens ist es, den Nominalbetrag einer Aktie zu steigern. Gelingt das nicht, wird die AG als wirtschaftlich schwach angesehen. Der Nennbetrag von Wertpapieren ist fest, bei Zahlungsmitteln ist er gesetzlich exakt festgelegt.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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