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Nettodividende

Die Nettodividende bezeichnet den Betrag, der einem Anteilseigner tatsächlich ausgezahlt wird. Von der Dividende wird demnach die Abgeltungssteuer abgezogen - diese beträgt 25 Prozent. Das Gegenteil von der Nettodividende ist die Bruttodividende. Dieser Begriff steht für die Dividende vor Abzug der Körperschaftssteuer, mit welcher der Gewinn einer Kapitalgesellschaft besteuert wird.

Die Dividende bezeichnet den Gewinnanteil je Aktie einer Aktiengesellschaft (AG). Dieser Gewinn wird dem Anteilseigner bzw. Aktionär ausgezahlt. Bei diesem Geschäft erhält der Besitzer von Aktien eine erfolgsabhängige Entlohnung dafür, dass er der AG Kapital bereitgestellt hat. Die Dividende der Anteilseigner wird in Abhängigkeit zum festgestellten verteilbaren Gewinn festgelegt. Wie der Gewinn verwendet wird und wie hoch der Gewinnanteil ist, wird von der Hauptversammlung einer AG beschlossen. Eine Rolle dabei spielt auch die Anzahl der Aktien, die bedient werden müssen.

Anteilseigner erhöhen ihre Nettodividende, indem sie eine Freistellungserklärung machen. Sparer und Anleger haben einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro, bei Verheirateten liegt der Betrag bei 2.000 Euro. Erträge aus Kapitalvermögen, die darüber hinaus erzielt werden, werden mit der Abgeltungssteuer belastet. Diese Abgabe gehört zur Einkommenssteuer.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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