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Als Nettodarlehensbetrag wird der Kreditbetrag bezeichnet, den ein Kreditnehmer, exklusive Zinsen und anderen Nebenleistungen an den Geldgeber zurückzahlen muss. Demnach handelt es sich um die Summe, die dem Kunden tatsächlich ausgezahlt wird. Daher wird die Nettosumme des Kredits auch als Auszahlungsbetrag bezeichnet.
Der Nettokreditbetrag ist nicht mit dem Bruttokreditbetrag oder der beantragten Darlehenssumme zu vergleichen. Bei dem Bruttobetrag handelt es sich um die finanzielle Belastung, die der Kreditnehmer tatsächlich tragen muss. Demnach sind hier bereits die Kreditkosten wie die anfallenden Zinsen mit eingerechnet.
Vor allem bei der Baufinanzierung können die Beträge zwischen beantragter Kreditsumme und dem Nettodarlehensbetrag abweichen. Bei dieser Kreditart fällt in der Regel ein Disagio an. Dieser wird bei der Kreditauszahlung abgezogen. Bei herkömmlichen Verbraucherkrediten zur Konsumfinanzierung unterscheiden sich der beantragte Darlehensbetrag und der Nettodarlehensbetrag im Normalfall nicht. Dem Kunden wird demnach die Kreditsumme ausgezahlt, die er auch beantragt hat.
Der Nettokreditbetrag ist nicht mit dem Bruttokreditbetrag oder der beantragten Darlehenssumme zu vergleichen. Bei dem Bruttobetrag handelt es sich um die finanzielle Belastung, die der Kreditnehmer tatsächlich tragen muss. Demnach sind hier bereits die Kreditkosten wie die anfallenden Zinsen mit eingerechnet.
Vor allem bei der Baufinanzierung können die Beträge zwischen beantragter Kreditsumme und dem Nettodarlehensbetrag abweichen. Bei dieser Kreditart fällt in der Regel ein Disagio an. Dieser wird bei der Kreditauszahlung abgezogen. Bei herkömmlichen Verbraucherkrediten zur Konsumfinanzierung unterscheiden sich der beantragte Darlehensbetrag und der Nettodarlehensbetrag im Normalfall nicht. Dem Kunden wird demnach die Kreditsumme ausgezahlt, die er auch beantragt hat.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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