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Mitschuldner

Der Mitschuldner steht mit einem Hauptschuldner in einem Schuldverhältnis. Der Begriff wird im Zusammenhang mit Verbraucher- und Immobilienkrediten sowie geschäftlichen Engagements genutzt. Der Mitschuldner und der Hauptschuldner treten gemeinsam als Gesamtschuldner auf. Sobald der Kreditbetrag samt Zinsen zurückgezahlt ist, wird der Mitschuldner aus seiner Zahlungspflicht befreit.  

Bei der Kreditvergabe an private Haushalte ist der Mitschuldner meist der Lebens- oder Ehepartner - diese Position kann aber auch jede andere Person einnehmen. Eine verwandtschaftliche Beziehung muss dabei nicht bestehen. Ein zweiter Kreditnehmer ist besonders dann empfehlenswert, wenn sich dadurch die Bonität verbessert und der Kredit zu günstigeren Konditionen aufgenommen werden kann. Dieses Verfahren ist vor allem bei hohen Kreditbeträgen ratsam: Denn je höher das Einkommen des Gesamtschuldners ist, umso mehr wächst der Finanzierungsspielraum.

Anders als der Bürge steht der Mitschuldner von vornherein in der Zahlpflicht, da er die vertragliche Verpflichtung gleichermaßen mit dem Hauptschuldner erfüllen muss. Der Kreditbürge muss dagegen erst zahlen, wenn der eigentliche Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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