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Makler

Makler treten sowohl im Kredit- und Immobilienbereich als auch in der Börse auf. In welchem Geschäftsgebiet sie auch tätig sind, eines ist allen gemein: Makler vermitteln Objekte und Produkte, die den Wünschen des Kunden entsprechen. Dafür werden sie auch mit einer Maklerprovision vergütet, deren Höhe einen bestimmten Prozentsatz des Miet- oder Verkaufswerts der vermittelten Sache orientiert. Die Tätigkeit eines Maklers unterliegt gesetzlichen Bestimmungen (§ 34c Abs. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung). Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Form des Maklervertrags. Demnach erhält der Vermittler seinen Lohn nach dem erfolgreichen Vertragsschluss.

Im Bereich Kredit werden Makler vor allem als Kreditvermittler bezeichnet. Sie vermitteln gewerblich Kreditverträge und meist auch andere Finanzprodukte wie Versicherungen an Interessenten, auch über das Internet. Der Onlinevertrieb hat den Vorteil, dass die Konditionen der Produkte in einer Übersicht zusammengefasst sind, was den Vergleich der Kosten erheblich erleichtert. Es gibt jedoch nicht nur Kreditmakler, die Finanzierungsangebote von Kreditinstituten offerieren, sondern auch sogenannte Peer-to-Peer-Kredite. Bei diesen handelt es sich um Darlehen, die von Privatpersonen vergeben werden. Die Aufgabe des Maklers ist es, Anbieter und Kunde zusammenzubringen. Kreditvermittler unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen für Makler mit Sonderbestimmungen.

Die Aufgabe von Immobilienmaklern ist es dagegen den Kunden Grundstücke, Wohnungen oder Häuser zu vermitteln bzw. Interessenten für derartige Objekte zu finden. Bei den Immobilien handelt es sich um Miet- oder Kaufobjekte. Wenn die Vermittlung erfolgreich war, erhält der Makler eine Courtage. Börsenmakler führen dagegen Wertpapiergeschäfte an der Börse durch und ist der Vermittler zwischen dem Emittenten (Herausgeber der Papiere) und dem Anleger. Bei den Maklern wird zwischen dem Börsenhändler (Wertpapierhandel) und dem Skontroführer (Vermittler von Börsengeschäften und Feststellung der Börsenpreise) unterschieden.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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