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Leasingsonderzahlung

Wird ein Leasingvertrag geschlossen, können die beiden Vertragsparteien eine Leasingsonderzahlung vereinbaren. Bei den Beteiligten handelt es sich um den Leasingnehmer und den Leasinggeber. Die Leasingsonderzahlung entspricht einer Anzahlung und wird nur einmalig zum Vertragsbeginn geleistet. Durch die Einmalzahlung wird die Höhe der Leasingraten gesenkt.

Eine Sonderzahlung wird in der Regel vereinbart, wenn das Leasingobjekt erwartungsgemäß einen unsicheren Wertverlauf hat. Die Einmalzahlung entspricht demnach einer Absicherung gegen mögliche Risiken. Die Bilanzierung der Leasingsonderzahlung erfolgt beim Leasingnehmer als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten. Die Einmalzahlung wird linear über die Vertragslaufzeit gewinnmindernd aufgelöst. Der Leasinggeber bilanziert die Zahlung dagegen auf der Passivseite. Wenn der Leasingnehmer den Leasingvertrag fristlos kündigt, wird ihm die Anzahlung nicht zurückerstattet. Denn die gesamte Höhe der Sonderzahlung gehört zum Amortisationsanspruch ist des Leasinggebers (Amortisation ist die planmäßige Tilgung).

Auch bei der Kreditfinanzierung ist eine Anzahlung möglich. Durch die Eigenmittel wird der Kreditbedarf gesenkt, was sich positiv auf die Kreditkosten auswirkt. Wer sich ein Auto dauerhaft anschaffen will, ist mit einem Autokredit besser beraten, da das Leasing im Vergleich erhebliche Mehrkosten verursacht.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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