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Leasingobjekt

Das Leasingobjekt ist ein Gegenstand, der einem Leasingnehmer im Rahmen eines Leasingvertrags für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassen wird. Dafür fallen Leasingraten an. Die bekanntesten Leasingobjekte sind Autos, es können aber auch gewerblich genutzte Maschinen oder andere Wirtschaftsgüter geleast werden. Beim Leasing bleibt der Leasinggeber der Eigentümer der Sache, der Leasingnehmer ist der Besitzer, wohingegen bei einer Finanzierung mit einem Kredit das Objekt am Ende der Laufzeit den Eigentümer wechselt.

Um zu beurteilen, ob sich ein Wirtschaftsgut als Leasingobjekt eignet, wird seine Fungibilität überprüft. Die Fungibilität einer Sache ist gegeben, wenn sie wiederverwertbar und für ein breites Publikum interessant ist. Verfügt ein Objekt über diese Eigenschaft, ist es für das Leasinggeschäft geeignet. Das trifft auf zahlreiche Investitionsgüter zu, wie zum Beispiel auf Fahrzeuge oder Produktionsmaschinen. Diese Einschätzung gehört zur Objektbonität, die die Qualität und die nachhaltige Verwertbarkeit des Gegenstands bewertet. Dazu gehören unter anderem die Wartungsfähigkeit, die Ersatzteilquellen und die Preisstabilität. Die Bonität des Leasingobjekts ist bei der Engagement-Beurteilung relevant.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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