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Ein Leasingnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die von einer Leasinggesellschaft oder direkt beim Hersteller für einen vertraglich festgelegten Zeitraum ein Wirtschaftsgut mietet und nutzt. Während dieses Zeitraums zahlt der Leasingnehmer monatliche Leasingraten inklusive Zinsen, die den Anschaffungswert des Objekts entweder ganz oder zum Teil decken. Beim Leasing gibt es verschiedene Vertragsarten. Dabei bleibt der Leasinggeber der Eigentümer des Gegenstands, der Leasingnehmer ist der Besitzer. Dies ist auch der Hauptunterschied zu einer Finanzierung mit Hilfe eines Kredits.
Bei dem Leasingnehmer kann es sich sowohl um eine private als auch um eine gewerbliche Person handeln. Vor dem Vertragsschluss prüft der Leasinggeber seine Bonität. Welche Rechte und Pflichten der Leasingnehmer hat, ist im Leasingvertrag geregelt. Mietet er das Leasingobjekt bei einer Leasinggesellschaft, muss er während des Nutzungszeitraums alle Rechte, Pflichten und Risiken tragen, die in Verbindung mit dem Leasingobjekt auftreten. Ist der Hersteller des Investitionsguts der Leasinggeber, haftet er dafür. Je nach Vertragsart kann der Leasingnehmer das Wirtschaftsgut am Ende der Laufzeit käuflich erwerben oder er gibt es an das Leasingunternehmen zurück.
Wenn das Leasingobjekt für gewerbliche Zwecke genutzt wird, kann der Leasingnehmer die Zinsen und Kosten im Rahmen der Gewerbesteuer als Betriebsausgaben bilanzieren. Leasingraten können in der Gewinn- und Verlustrechnung komplett abgesetzt werden.
Bei dem Leasingnehmer kann es sich sowohl um eine private als auch um eine gewerbliche Person handeln. Vor dem Vertragsschluss prüft der Leasinggeber seine Bonität. Welche Rechte und Pflichten der Leasingnehmer hat, ist im Leasingvertrag geregelt. Mietet er das Leasingobjekt bei einer Leasinggesellschaft, muss er während des Nutzungszeitraums alle Rechte, Pflichten und Risiken tragen, die in Verbindung mit dem Leasingobjekt auftreten. Ist der Hersteller des Investitionsguts der Leasinggeber, haftet er dafür. Je nach Vertragsart kann der Leasingnehmer das Wirtschaftsgut am Ende der Laufzeit käuflich erwerben oder er gibt es an das Leasingunternehmen zurück.
Wenn das Leasingobjekt für gewerbliche Zwecke genutzt wird, kann der Leasingnehmer die Zinsen und Kosten im Rahmen der Gewerbesteuer als Betriebsausgaben bilanzieren. Leasingraten können in der Gewinn- und Verlustrechnung komplett abgesetzt werden.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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