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Laufleistung

Die Laufleistung bei Kraftfahrzeugen ist im Bereich des Leasings von Bedeutung. Über den Kilometerzähler eines Pkws wird die Anzahl der gefahrenen Kilometer ermittelt. Am Ende der Laufzeit von Leasingverträgen bestimmt der Kilometerstand den Restwert des Fahrzeugs. Im § 57 Abs. 3 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) ist gesetzlich vorgeschrieben, dass in jedem Fahrzeug ein Kilometerzähler eingebaut sein muss. Die Laufleistung ist ebenfalls für die Betriebsdauer von technischen Geräten von Bedeutung. Hier wird der Wert des Gegenstands anhand der Betriebsdauer festgestellt.

Die Laufleistung spielt insbesondere beim Kilometervertrag eine Rolle. Bei diesem handelt es sich um einen Leasingvertrag. Beim Vertragsschluss nennt der Leasingnehmer die Kilometerzahl, die er schätzungsweise innerhalb eines Jahres verfahren wird. Aus der jährlichen Kilometerlaufleistung, der Vertragslaufzeit und des geschätzten Restwerts vom Fahrzeug wird die monatliche Leasingrate berechnet. Sollte die Laufleistung am Ende der Vertragslaufzeit höher sein als vereinbart, muss der Leasingnehmer die zu viel gefahrenen Kilometer finanziell ausgleichen. Für den Fall, dass die Kilometerzahl geringer ist als ursprünglich angenommen, erhält der Kunde Geld zurück.

Die Laufleistung ist wichtig, da der Verschleiß eines Fahrzeugs maßgeblich mit dieser zusammenhängt. Im Schnitt können Automotoren mindestens 200.000 bis 500.000 km erreichen. Wie hoch die Laufleistung eines Motors ist, hängt von der Größe des Hubraums ab. Es ist gesetzlich verboten, den Kilometerzähler in einem Auto zu manipulieren, um so die Laufleistung vermeintlich zu verringern.

Wer ein Auto nicht leasen, sondern direkt erwerben möchte, kann dieses Vorhaben mit einem Autokredit realisieren.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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