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Kreditvertrag

Im Kreditvertrag werden die Konditionen, Modalitäten der Rückzahlung sowie die Rechte und Pflichten des Kreditnehmers und -gebers definiert. Es handelt sich dabei um einen schuldrechtlich bindenden Vertrag, der in Schriftform geschlossen wird und dem mindestens zwei Parteien - Gläubiger und Schuldner - angehören. Mit der Unterschrift unter dem Kreditvertrag stimmt der Schuldner auch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) zu.

Im Darlehensvertrag sind unter anderem die Höhe des Kreditbetrags und des Zinssatzes, die Kreditlaufzeit, die Rückzahlungskonditionen sowie die persönlichen Daten des Schuldners enthalten. Nach Vertragsschluss hat der Kunde ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Nach den EU-Verbraucherkreditrichtlinien (VKR) kann der Kreditnehmer seinen Vertrag ohne Einhaltung einer zeitlichen Frist kündigen, um ihn beispielsweise mit einem günstigeren Kredit umzuschulden. Dafür kann das Kreditinstitut aber eine Vorfälligkeitsentschädigung erheben. Die Kündigung durch die Bank ist dagegen nur dann möglich, wenn es beim Schuldner zum Fehlverhalten in Form von Zahlungsverzügen oder falschen Angaben im Kreditvertrag kommt.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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