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Kreditnebenkosten

Verbraucher und Unternehmen, die einen Kredit aufnehmen, müssen verschiedene Gebühren zahlen. Neben dem Nominalzins, der im Prinzip die Leihgebühr der Bank repräsentiert, fallen weitere Kreditnebenkosten an.

Einige Kreditinstitute erheben bei der Kreditvergabe Bearbeitungsgebühren. Diese können bis zu 3,5 Prozent des Kreditbetrags ausmachen und werden in den effektiven Jahreszins eingerechnet. Da der Jahreseffektivzins mehrere anfallende Kreditkosten umfasst, sollte dieser Satz beim Kreditvergleich im Fokus stehen. Zu den Kreditnebenkosten gehören ebenfalls Gebühren, die für die Führung eines Kreditkontos anfallen. Diese Abgabe wird allerdings nur von wenigen Instituten erhoben. Nimmt der Kreditnehmer eine Restschuldversicherung auf, um sich gegen Zahlungsausfälle zu schützen, fallen weitere Kreditnebenkosten an. Diese Versicherung wirkt sich besonders stark auf die Gesamtkosten eines Darlehens aus. Bei hohen Kreditbeträgen verteuert sie den Kredit zum Teil um mehrere tausend Euro. Zudem fallen im Bereich der Baufinanzierung zusätzliche Kosten für einen Gutachter, den Notar und dem Eintrag in das Grundbuch an.

Die Preisangabeverordnung (PangV) schreibt vor, dass im Kreditvertrag sämtliche Nebenkosten detailliert und transparent aufgeführt und für den Kunden verständlich erläutert werden müssen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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