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Kreditinstitut

Ein Kreditinstitut betreibt Bankgeschäfte im gewerblichen Umfang und wird auch Geldinstitut bezeichnet. Es handelt sich entweder um ein privatrechtliches Unternehmen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Umgangssprachlich wird meist von Bank gesprochen, jedoch ist der Begriff Bank dem Kreditinstitut untergeordnet. Andere Formen von Kreditinstituten stellen unter anderem Sparkassen oder Kreditgenossenschaften dar. In Deutschland schreibt der Paragraph 1 des Kreditwesensgesetzes (KWG) fest, wer gewerblich Geldgeschäfte betreiben darf.

Kreditinstitute sind zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die Entgegennahme verzinslicher Einlagen, die Ausgabe von Krediten und die Abwicklung des Wertpapier- und Emissionsgeschäftes. Das Kreditinstitut springt als Vermittler ein, wenn Waren unter Zuhilfenahme von Geld ausgetauscht werden. Zudem gleichen sie den Anlage- und Kreditbedarf aus und verfügen über die Möglichkeit der Geldschöpfung. Dabei unterliegen sie gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften, auf nationaler und internationaler Ebene, und werden von der Bankenaufsicht überwacht.

Die Ursprünge des Bankwesens reichen bis in das zweite Jahrhundert vor Christus zurück und wurzeln im Aufkommen von Geld als Zahlungsmittel. Die Kreditinstitute sind auch eng mit dem früheren Beruf des Geldwechslers verbunden.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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