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Kreditgeber

Der Kreditgeber ist eine natürliche oder juristische Person, welche einen Kredit an einen Kreditnehmer vergibt. Der Kredit wird dann gegen Zinsen zurückgezahlt. Dabei können auch Bearbeitungsgebühren und Bereitstellungszinsen anfallen. Meist handelt es sich beim Kreditgeber um ein Kreditinstitut, aber auch Privatpersonen können einen Kredit vergeben. Der Kreditgeber wird auch Gläubiger oder Darlehensgeber genannt.

Um das Ausfallrisiko einschätzen zu können, überprüft der Kreditgeber die Bonität des Kreditnehmers. Diese Überprüfung der Kreditwürdigkeit geschieht unter anderem durch eine Schufa-Abfrage. Der dort erhältliche Scorewert gibt die Ausfallwahrscheinlichkeit anhand gesammelter Daten zum Kreditnehmer wieder. Der Kreditgeber verlangt außerdem gewisse Sicherheiten vom Schuldner. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Einkommensnachweise und Kontoauszüge. Bei einer Fahrzeugfinanzierung muss meist auch der Fahrzeugbrief hinterlegt werden.

Der Kreditvertrag wird von Kreditgeber und Kreditnehmer unterzeichnet und enthält die genauen Konditionen. Gläubiger und Schuldner vereinbaren darin unter anderem den Kreditbetrag und die Kreditart sowie die Laufzeit, den Zinssatz und die Tilgung. Auch andere Kosten wie die Bearbeitungsgebühr werden im Kreditvertrag festgehalten.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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