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Investitionsgut

Als Investitionsgut werden alle materiellen und immateriellen Gegenstände verstanden, die ein gewerblicher Nutzer anschafft, um diese im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit über eine längere Zeitspanne zu nutzen. Investitionsgüter werden von Unternehmen auch genutzt, um Güter herzustellen oder weiterzuverarbeiten. Das jeweilige Gut wird allerdings nicht selbst im produzierten Gegenstand verarbeitet. Somit handelt es sich dabei unter anderem um Maschinen, Zubehör, Gebäude und Büroausstattung.

Der Begriff Investitionsgut stammt aus der Betriebs- bzw. Volkswirtschaftslehre und bezeichnet ein langlebiges Wirtschaftsgut. Da Investitionsgüter zur Produktion von anderen Gütern oder Dienstleistungen benötigt werden, aber weder direkt noch indirekt in die zu produzierenden Güter eingehen, werden sie dem Anlagevermögen zugeordnet. Zu den Investitionsgütern gehören Gebäude und bautechnische Einrichtungen, Maschinen und Werkzeuge, Grundstücke, Nutz- und Verkehrsflächen sowie technische Anlagen und Systeme (Versorgungs-, Automations-, Kommunikations-, Energie- und Computertechnik). Bei Investitionsgütern handelt es sich demnach um Vermögen und Gegenstände, die in der Regel im Unternehmen bleiben. Andere Bezeichnungen sind Kapitalgut, Betriebsmittel oder Potentialfaktor. Betriebs-, Hilfs- oder Rohstoffe gehören nicht dazu. Das Gegenteil von Investitionsgütern sind Konsumgüter. Sowohl Investitions- als auch Konsumgüter werden häufig durch die Aufnahme eines Kredits finanziert.
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