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Herstellungskosten

Der Begriff Herstellungskosten bezeichnet die Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Herstellung einer Immobilie, die Erweiterung eines bestehenden Objekts oder für die Modernisierung eines Gebäudes anfallen. Zu den Herstellungskosten gehören unter anderem die Baukosten, die Ausgaben für die Außenanlage, Architektenhonorare und die Gebühren für die Baugenehmigung. Kosten für die Anschaffung des Grundstücks und dessen Erschließung werden nicht dazugezählt.

Ausgaben, die im Zuge von Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten entstehen, werden mit der Errichtung eines Gebäudes gleichgesetzt, wenn das Objekt stark abgenutzt und nicht mehr brauchbar ist – dabei ist von Vollverschleiß die Rede. In diesem Fall werden die nutzbaren Teile der Immobilie genutzt, um ein quasi neues Gebäude zu errichten. Bei diesem Vorgang handelt es sich um keinen Erhaltungsaufwand und die damit verbundenen Ausgaben können als Herstellungskosten bezeichnet werden.

Investitionen in Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten werden auch dann als Herstellungskosten bezeichnet, wenn ein bestehendes Gebäude um ein oder mehrere Stockwerke erweitert oder allgemein ausgebaut wird, so dass sich die Wohnfläche vergrößert. Für ein solches Vorhaben lohnt sich ein Vergleich von Krediten, die extra für die Modernisierung von Banken bereit gestellt werden.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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