Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unserer Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.
Zur Cookierichtlinie
Eine Freistellungserklärung spielt eine wichtige Rolle, wenn ein Bauvorhaben über einen Bauträger realisiert wird. Wenn der Bauträger eine Baufinanzierung mehrerer Objekte vorgenommen wird, sichert sich die Bank ab, indem sie eine Globalgrundschuld auf alle Bauobjekte eintragen lässt. Findet sich bereits vor Fertigstellung des Objektes ein Käufer, muss dieser noch vor dem Bauende erste Zahlungen leisten.
Nach der Makler- und Bauträgerverordnung darf der Bauträger aber erst Zahlungen annehmen, wenn seine Bank eine Freistellungserklärung gestellt hat. Darin muss sich das Institut verpflichten, die entsprechende Immobilie aus der Globalgrundschuld zu entlassen, sobald der volle Kaufpreis gezahlt worden ist. Nachdem der Käufer den Kaufpreis in voller Höhe entrichtet hat, ist er der Eigentümer des Objekts.
Aus diesem Grund wird das Kreditinstitut des Käufers die Freistellungserklärung fordern, bevor er die erste Auszahlung erhält - das zu finanzierende Gebäude dient der Bank als Sicherheit. Die Bank des Käufers hat die Möglichkeit, den Kredit erst auszuzahlen, wenn die Globalgrundschuld von dem Institut des Bauträgers gelöscht wird. In diesem Fall ist der Käufer auf eine Zwischenfinanzierung angewiesen.
Nach der Makler- und Bauträgerverordnung darf der Bauträger aber erst Zahlungen annehmen, wenn seine Bank eine Freistellungserklärung gestellt hat. Darin muss sich das Institut verpflichten, die entsprechende Immobilie aus der Globalgrundschuld zu entlassen, sobald der volle Kaufpreis gezahlt worden ist. Nachdem der Käufer den Kaufpreis in voller Höhe entrichtet hat, ist er der Eigentümer des Objekts.
Aus diesem Grund wird das Kreditinstitut des Käufers die Freistellungserklärung fordern, bevor er die erste Auszahlung erhält - das zu finanzierende Gebäude dient der Bank als Sicherheit. Die Bank des Käufers hat die Möglichkeit, den Kredit erst auszuzahlen, wenn die Globalgrundschuld von dem Institut des Bauträgers gelöscht wird. In diesem Fall ist der Käufer auf eine Zwischenfinanzierung angewiesen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
Welche Art Kredit benötigen Sie?
Haben Sie Fragen?
Telefonische Beratung durch unsere Experten
089 - 24 24 11 24Mo. bis So. 8:00 - 20:00 Uhr